Die Stadt Schleswig erhebt ab dem 1.4.2026 einre Bettensteuer. Hier versuchen wir unsere Gäste darüber weiter zu informieren. Unten sehen die offizielle Seite der Stadt Schleswig.
Der vergrösserte Textabschnitt zeigt den wahren Grund :
Unsere Gäste geben ihr Geld für die Dinge aus, welche die Befriedigung des Lebensbedarfs übersteigen, also für Luxus. Es heisst zwar Aufwandssteuer, ist aber eher eine Luxussteuer.
Den besonderen Aufwand haben wir als Vermieter, sind jetzt aber nur noch die Steuereintreiber für Schleswig.
Wir wünschen Ihnen trotzden einen schönen Aufenthalt bei uns und geniessen Sie den Luxus in Schleswig zu sein.
Die Stadt Schleswig erhebt seit dem 1. April 2026 eine Übernachtungssteuer.
Diese Steuer haben alle zu entrichten, die in Schleswig entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb (insbesondere Hotel, Hotel garni, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Ferienwohnung, Campingplatz, Hausboote, Wasserhäuser oder ähnliche Einrichtung) eine Übernachtungsmöglichkeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Stadt Schleswig in der jeweils gültigen Fassung.
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Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Aufwandssteuer deshalb, weil ein „besonderer Aufwand“ besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht.
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Ab dem 1. April 2026 beträgt die Übernachtungssteuer 5% vom für die Beherbergung aufgewendeten Betrag (ohne Umsatzsteuer). Sonstige Dienstleistungen, wie zum Beispiel Frühstück, unterliegen nicht dieser Steuer.
Vorgehen
Der Beherbergungsbetrieb zieht die Steuer grundsätzlich direkt vom Übernachtungsgast ein und leitet diese an die Stadt Schleswig weiter.
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